Überschuldung und Haftungsrisiko
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Aufgrund der grossen Dimensionen (480 Mrd. €) des Problems ist ein Nebenaspekt des sog. Finanzmarktstabilisierungsgesetzes völlig unbemerkt geblieben, der in der Praxis weitgehende Auswirkungen auf die Krise ‚normaler Kapitalgesellschaften’ und damit auch auf kleine GmbHs hat. In Art. 5 des Gesetzes wurde § 19 II der InsO geändert mit der Folge, dass eine Überschuldung nunmehr über eine Fortführungsprognose beseitigt werden kann und dann nicht mehr zu einem Insolvenzantrag zwingt. Der Nutzen dieser Änderung kann ganz beachtlich sein, wie im folgenden kurz dargestellt werden soll.1. Die Überschuldung
Weist die Bilanz einer GmbH einen ,nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag' aus, so ist dies ...