Die Insolvenz dürfte in jeder Unternehmenskrise ein Problem darstellen. Wir möchten dazu einige wesentliche Erkenntnisse beitragen:
- Gesetzliche Vorgaben: Das grösste Problem dabei ist die Frage, ob und wann ein Insolvenzantrag zwingend erforderlich ist. Das Gesetz nennt als Voraussetzung ‘Zahlungsunfähigkeit’ und ‘Überschuldung’ und Juristen streiten sich ewig darüber, wann die Vorschriften erfüllt sind. Das erhebliche Haftungs- und Strafbarkeitsrisiko daraus trägt der Geschäftsführer persönlich.
- Firmenbestattung: Der Verkauf einer GmbH zur Vermeidung einer Insolvenz ist mit Sicherheit die unsinnigste Lösung. Dabei werden regelmässig Rechtsvorschriften verletzt, der Unternehmer hat keinen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf und erhöht damit sein persönliches Risiko enorm.
- Vorbereitung: Eine Insolvenz darf und muss vorbereitet werden. Dazu sind alle normalen unternehmerischen Massnahmen zulässig bis auf gläubigerschädigende bewußte Vermögensminderungen.
- Nutzung der Insolvenz: Durch die Vorbereitung kann eine sinnvolle Fortführung des Unternehmens ermöglicht werden. Abschreibung aller Verbindlichkeiten, Insolvenzgeld sowie zahlreiche weitere Privilegien fördern dies. Die Insolvenz ist viel schuldnerfreundlicher, als Unternehmer allgemein glauben.
- Insolvenzrisiko: Ist geringer, als die meisten Unternehmer denken. Insolvenzverwalter sind keineswegs natürliche Feinde eines Schuldners, solange sich der Schuldner so verhält, wie es von ihm erwartet wird.
- Klugheit: Es ist äusserst unklug, sich gegen die Insolvenz zu stemmen und die Spielregeln zu verletzen (Firmenbestattung). Der Apparat aus Insolvenzverwaltung, Gericht und Staatsanwaltschaft kann bei falschem Verhalten einen Unternehmer persönlich schnell vernichten.
- Betreuung: Das Wichtigeste für einen Unternehmer ist die qualifizierte Betreuung durch Rechts- und Strategieberatung. Damit können die Vorteile genutzt und die Nachteile einer Insolvenz konsequent vermieden werden.
